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Klarstellung: Kritik an der Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf ist keine rechte Hetze, sondern kommt aus der Mitte der Gesellschaft!

  • Autorenbild: Manuel Janz
    Manuel Janz
  • 28. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 6 Tagen


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Im zweiten Anlauf war die Wahl von drei Verfassungsrichtern erfolgreich: Am 25. September wählte der Bundestag drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht: Sigrid Emmenegger, Günter Spinner und Ann-Katrin Kaufhold erhielten die nötige Zweidrittelmehrheit. Dennoch erscheint es mir sinnvoll, noch einmal die massive Kritik an der Kritik der Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf im Sommer kritisch zu beleuchten. In den großen TV-Sendern und in vielen Zeitungen wurde die Kritik an den Positionen von Frau Brosius-Gersdorf vor allem zu Abtreibung und zum Lebensrecht Ungeborener immer wieder pauschal als "rechte Hetze" oder als "beispiellose Kampagne von christlichen FundamentalistInnen" abgetan. Oder: Eine "exzellente Juristin sei von einer patriarchal-sexistischen Diffamierungskampagne rechter Blogs und Nachrichtenportale" verhindert worden.


In einem Interview bei "WELT TV" stellt der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel klar: Die Kritik an einzelnen Positionen von Frau Brosius-Gersdorf kam aus der Mitte der Gesellschaft. Nur weil sich beispielsweise die AfD an dieser Kritik beteiligte, bedeute das nicht, dass alle Kritiker automatisch politischrechtsaußen einzuordnen seien. Joachim Steinhöfel ergänzt: „Frau Brosius-Gersdorf bricht mit einer ganzen Reihe von Protokollen, die man als Verfassungsrichter nicht brechen darf.“



In eine ähnliche Richtung geht ein Interview mit dem FOCUS-online-Chefkorrespondent Ulrich Reitz:

Bereits die ersten kritischen Stimmen an der Nominierung seien keine "rechten Krawalljournalisten", sondern allsamt sachlich fundiert gewesen:



Auch der Theologe Johannes Hartl hat sich ausführlich mit den Argumenten von Brosius-Gersdorf auseinandergesetzt:



Manuel Janz hat seine großen Bedenken an der Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf so formuliert: "Es geht hier nicht um pateipolitische Grabenkämpfe, sondern um die Grundlagen unserer Verfassung! Frau Brosius-Gersdorf vertritt mit Nachdruck die Auffassung: "Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein naturalistisch-biologistischer Fehlschluss." Das heißt: Aus philosophischen Gründen (weil sie offenbar eine andere Position vertritt als diejenige, die sie als Fehlschluss kritisiert) lehnt sie nachdrücklich genau das ab, was Grundlage unserer Verfassung ist: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" Art 1 GG. Genau dies aber hätte sie künftig als Verfassungsrichterin unabdingbar zu schützen."


  1. September 2025: Manuel Janz/ Theo Breisacher




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